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Vorruhestand

ab 60 Jahren - für Arbeitnehmende

Die Stiftung VRM Gebäudetechnik ermöglicht Arbeitnehmenden der Branche ab dem 60. Altersjahr, ihre Arbeitszeit schrittweise oder ganz zu reduzieren — bei teilweiser Kompensation des Lohnausfalls.

Zeitplan: Das Vorruhestandsmodell befindet sich aktuell im Aufbau. Erste Beitragszahlungen ab 2027, erste Rentenauszahlungen ab 2028.

Gebäudetechnik-Fachkraft

Schulungsvideo

Mit Perspektive in den Ruhestand.

Nicht nur einen Ausstieg ermöglichen — sondern einen guten. Für Arbeitnehmende, die lange in der Branche tätig waren. Und für Betriebe, die Verantwortung tragen.

Gesundheit schonen

Körperlich belastende Arbeit in der Gebäudetechnik hinterlässt Spuren. Das VRM gibt Ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, rechtzeitig kürzer zu treten — bevor die Gesundheit es erzwingt.

Finanzielle Sicherheit

Wer das Pensum reduziert, verliert nicht einfach Lohn. Die VRM-Rente gleicht den Lohnausfall teilweise aus — bis zum aktuellen AHV-Referenzalter.

Wissen weitergeben

Erfahrene Fachkräfte gehen nicht über Nacht — sie begleiten die nächste Generation. Das VRM schafft Zeit und Raum für einen geordneten Wissenstransfer.

Finanziert durch Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam — solidarisch, transparent, paritätisch verwaltet. Entstanden aus der Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern der Gebäudetechnikbranche. Gemeinsam gegründet von Arbeitgeber- & Arbeitnehmerseite.

Zwei erfahrene Mitarbeitende der Gebäudetechnik beim gemeinsamen Mittagessen

Erfahrung, die bleiben darf.

Viele Jahre auf der Baustelle und im Service hinterlassen Spuren. Das VRM gibt erfahrenen Fachkräften die Möglichkeit, ab 60 kürzer zu treten — ohne harten Bruch, mit teilweisem Lohnausgleich. Wie das konkret funktioniert, zeigen die nächsten Schritte.

In 5 Schritten zur VRM-Rente

1

Anmelden

Arbeitnehmer reicht Formular und Dokumente ein

2

Prüfen

Stiftung prüft Ihren Antrag

3

Berechnen und bestätigen

Stiftung berechnet Ihre VRM-Rente. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

4

Reduzieren

Pensum reduzieren

5

Erhalten

Erhalt der monatlichen VRM-Rente

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Arbeitnehmende ab 60 Jahren
  • Dem GAV-VRM für das Gebäudetechnikgewerbe unterstellt
  • Dauer der Beitragspflicht erfüllt (15/7-Regel)
  • Pensenreduktion von mindestens 10%

Wie funktioniert die VRM-Rente?

Sie reduzieren Ihr Arbeitspensum in Schritten von mindestens 10%. Der Lohnausfall wird teilweise durch die VRM-Rente kompensiert. Die Höhe hängt von Ihrem Lohn, dem Ausmass der Reduktion und Ihrem Alter ab.

Die VRM-Rente wird maximal bis zum AHV-Referenzalter ausgerichtet. Sie können mehrere Reduktionsschritte planen.

Häufig gestellte Fragen

Kapitel 01

Grundlagen & Allgemeines

Was ist das VRM, allgemeine Infos.

10 Fragen

Das Vorruhestandsmodell der Gebäudetechnikbranche ermöglicht Arbeitnehmenden, ihre Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen Referenzalter zu reduzieren oder ganz zu beenden. Der Lohnausfall wird durch eine monatliche VRM-Überbrückungsrente teilweise ausgeglichen. Zusätzlich kann ein BVG-Sparbeitrag von 18 % der ausgerichteten Überbrückungsrente geleistet werden, sofern keine BVG-Altersleistungen bezogen werden.

Das VRM gilt für Betriebe und Arbeitnehmenden-Kategorien, die dem GAV-VRM unterstehen.

Das VRM Gebäudetechnik ist ein sozialpartnerschaftliches Werk der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden in der Schweizer Gebäudetechnikbranche. Es wird durch suissetec sowie die Gewerkschaften Unia und Syna getragen.

Die operative Umsetzung erfolgt über die VRM Services AG mit Sitz in Wallisellen.

Der GAV-VRM bildet die gesamtarbeitsvertragliche Grundlage. Das Leistungs- und Beitragsreglement konkretisiert insbesondere Finanzierung, Leistungen, Voraussetzungen und Durchführung des Modells.

Der GAV-VRM gilt für die ganze Schweiz mit Ausnahme der Kantone Genf, Waadt, Wallis und Tessin, die eigene Modelle kennen. Die definitive Anwendung richtet sich nach GAV-VRM und Allgemeinverbindlicherklärung.

Im Dokumentenbereich finden Sie Formulare, Reglemente, GAV-Dokumente und weitere Informationen.

Durchlässigkeit bedeutet, dass beteiligte Einrichtungen Beitrags- oder Tätigkeitszeiten gegenseitig anerkennen, damit Personen bei Wechseln zwischen den Branchen und verwandten VMR-Modellen nicht benachteiligt werden. Entsprechende Vereinbarungen bilden Anhänge zum Reglement bzw. können ergänzt werden.

2026 steht der Aufbau der Stiftung im Zentrum. Ab 2027 startet der operative Betrieb mit ersten Beitragszahlungen. Erste Auszahlungen von Überbrückungsrenten sind ab 2028 vorgesehen.

Zentrale Anlaufstelle für

VRM-Themen

  • VRM Services AG in Wallisellen. Benutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Fragen zur Firmenplattform, Login & Datenerfassung

  • Paritätische Landeskommission

Fragen zur Unterstellung

  • zuständige Geschäftsstelle der regionalen Paritätischen Kommission / Paritätische Landeskommission