Grundlagen & Allgemeines
Was ist das VRM, allgemeine Infos.
Das Vorruhestandsmodell der Gebäudetechnikbranche ermöglicht Arbeitnehmenden, ihre Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen Referenzalter zu reduzieren oder ganz zu beenden. Der Lohnausfall wird durch eine monatliche VRM-Überbrückungsrente teilweise ausgeglichen. Zusätzlich kann ein BVG-Sparbeitrag von 18 % der ausgerichteten Überbrückungsrente geleistet werden, sofern keine BVG-Altersleistungen bezogen werden.
Das VRM gilt für Betriebe und Arbeitnehmenden-Kategorien, die dem GAV-VRM unterstehen.
Das VRM Gebäudetechnik ist ein sozialpartnerschaftliches Werk der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden in der Schweizer Gebäudetechnikbranche. Es wird durch suissetec sowie die Gewerkschaften Unia und Syna getragen.
Die operative Umsetzung erfolgt über die VRM Services AG mit Sitz in Wallisellen.
Der GAV-VRM bildet die gesamtarbeitsvertragliche Grundlage. Das Leistungs- und Beitragsreglement konkretisiert insbesondere Finanzierung, Leistungen, Voraussetzungen und Durchführung des Modells.
Der GAV-VRM gilt für die ganze Schweiz mit Ausnahme der Kantone Genf, Waadt, Wallis und Tessin, die eigene Modelle kennen. Die definitive Anwendung richtet sich nach GAV-VRM und Allgemeinverbindlicherklärung.
Im Dokumentenbereich finden Sie Formulare, Reglemente, GAV-Dokumente und weitere Informationen.
Durchlässigkeit bedeutet, dass beteiligte Einrichtungen Beitrags- oder Tätigkeitszeiten gegenseitig anerkennen, damit Personen bei Wechseln zwischen den Branchen und verwandten VMR-Modellen nicht benachteiligt werden. Entsprechende Vereinbarungen bilden Anhänge zum Reglement bzw. können ergänzt werden.
2026 steht der Aufbau der Stiftung im Zentrum. Ab 2027 startet der operative Betrieb mit ersten Beitragszahlungen. Erste Auszahlungen von Überbrückungsrenten sind ab 2028 vorgesehen.
Zentrale Anlaufstelle für
VRM-Themen
- VRM Services AG in Wallisellen. Benutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Fragen zur Firmenplattform, Login & Datenerfassung
- Paritätische Landeskommission
Fragen zur Unterstellung
- zuständige Geschäftsstelle der regionalen Paritätischen Kommission / Paritätische Landeskommission