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Ihre VRM-Rente berechnen

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche VRM-Rente basierend auf Ihrem aktuellen Lohn und den gewünschten Reduktionsschritten.

Ihre Daten werden lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an einen Server übermittelt.

In 5 Schritten zur VRM-Rente

1

Anmelden

Arbeitnehmer reicht Formular und Dokumente ein

2

Prüfen

Stiftung prüft Ihren Antrag

3

Berechnen und bestätigen

Stiftung berechnet Ihre VRM-Rente. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

4

Reduzieren

Pensum reduzieren

5

Erhalten

Erhalt der monatlichen VRM-Rente

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Arbeitnehmende ab 60 Jahren
  • Dem GAV für das Gebäudetechnikgewerbe unterstellt
  • Dauer der Beitragspflicht erfüllt (15/7-Regel)
  • Pensenreduktion von mindestens 10%

Wie funktioniert die VRM-Rente?

Sie reduzieren Ihr Arbeitspensum in Schritten von mindestens 10%. Der Lohnausfall wird teilweise durch die VRM-Rente kompensiert. Die Höhe hängt von Ihrem Lohn, dem Ausmass der Reduktion und Ihrem Alter ab.

Die VRM-Rente wird maximal bis zum AHV-Referenzalter ausgerichtet. Sie können mehrere Reduktionsschritte planen.

Haben Sie Fragen zur VRM-Berechnung?

Häufige Fragen und Antworten zum VRM-Rentenberechnung

Kapitel 01

VRM-Rente - Fragen zur Berechnung

Wie die VRM-Rente berechnet wird, Lohncap und Spezialfälle.

13 Fragen

Die monatliche Überbrückungsrente entspricht grundsätzlich 72 % des durch die Reduktion entgangenen leistungsbestimmenden Monatslohns, jedoch höchstens bis zur altersabhängigen Obergrenze. Ausbezahlt wird immer der tiefere Betrag.

Eine detaillierte Erläuterung finden Sie im Reglement unter Punkt 4.3.1

Die Höhe der VRM-Rente richtet sich nach Ihrem bisherigen leistungsbestimmenden Monatslohn, dem Ausmass der Pensumsreduktion und Ihrem Alter. Nutzen Sie unser Berechnungstool, um Ihre persönliche VRM-Rente unverbindlich zu simulieren.

Der leistungsbestimmende Monatslohn ist der ordentliche Monatslohn vor der ersten Inanspruchnahme der Überbrückungsrente, inklusive anteilsmässigem 13. Monatslohn, aber ohne Zuschläge und Überstundenentschädigungen.

Ja. Der leistungsbestimmende Monatslohn darf höchstens das 3.25-fache der maximalen monatlichen AHV-Altersrente betragen, bezogen auf einen Beschäftigungsgrad von 100 %.

Massgebend für die Berechnung der VRM-Rente ist grundsätzlich der ordentliche Monatslohn unmittelbar vor der ersten Inanspruchnahme der VRM-Leistung — inklusive Anteil 13. Monatslohn, jedoch ohne Zulagen und Überstundenentschädigungen.

Arbeitet eine Person bereits vor dem Antrag in einem reduzierten Pensum, beispielsweise zu 80 %, wird der leistungsbestimmende Lohn nicht auf ein 100%-Pensum hochgerechnet. Entscheidend ist grundsätzlich der effektiv vereinbarte Beschäftigungsgrad und der dazugehörige ordentliche Lohn unmittelbar vor dem VRM-Bezug.

Das Reglement enthält jedoch Schutzmechanismen bei starken Schwankungen von Lohn oder Beschäftigungsgrad. Wenn der Beschäftigungsgrad oder der Lohn in den letzten Jahren erheblich verändert wurde, kann zur Berechnung ein Durchschnittswert herangezogen werden. Damit sollen missbräuchliche oder zufällige Verzerrungen vermieden werden.

Die definitive Berechnung erfolgt immer durch die Stiftung VRM anhand der eingereichten Lohn- und Beschäftigungsdaten.

Die maximale monatliche Überbrückungsrente beträgt folgende % des leistungsbestimmenden Monatslohnes:

36% im Alter 60/00 bis 60/11

44% im Alter 61/00 bis 61/11

54% im Alter 62/00 bis 62/05

72% im Alter 62/06 bis 64/11

Bei Stundenlohn wird der Stundenlohn inklusive anteilsmässigem 13. Monatslohn anhand der Jahresarbeitszeit gemäss GAV hochgerechnet und durch 12 geteilt. Bei Schwankungen von mehr als 10 % gelten die Regeln zu Lohnschwankungen sinngemäss.

Bei Antragstellung sind auch die ordentlichen Monatslöhne der 3 Vorjahre zu melden. Weicht der aktuelle Monatslohn bei gleichem Beschäftigungsgrad um mehr als 10 % von einem dieser Monatslöhne ab, wird ein Durchschnitt aus aktuellem Monatslohn und den Monatslöhnen der 3 Vorjahre gebildet.

Wenn der höchste und tiefste Beschäftigungsgrad der letzten 15 Jahre um mehr als 20 % voneinander abweichen, wird der leistungsbestimmende Monatslohn unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der letzten 15 Jahre ermittelt.

Ja. Im Ergebnis-Schritt finden Sie Schaltflächen zum Teilen der Berechnung per Link (z.B. per E-Mail oder WhatsApp) oder zum Drucken der Resultate. Der Link enthält alle Ihre Eingaben und kann jederzeit wieder aufgerufen werden.

Für die Berechnung der VRM-Rente ist grundsätzlich der ordentliche Lohn aus der zuletzt unterstellten Erwerbstätigkeit massgebend — nicht das Arbeitslosentaggeld. Die Stiftung VRM ermittelt den leistungsbestimmenden Monatslohn anhand der letzten relevanten Lohn- und Beschäftigungsdaten vor Leistungsbeginn.

Da das VRM erst ab 2027 Beiträge erhebt, konnten frühere Beschäftigungsjahre in der Branche naturgemäss noch nicht mit effektiven VRM-Beiträgen verbunden sein. Für die 15/7-Regel werden solche früheren Branchenjahre trotzdem angerechnet — als «theoretische Beitragspflicht». Entscheidend ist, ob die Person in dieser Zeit in einem betrieblich und persönlich unterstellten Betrieb tätig war.

Nein. Das Berechnungstool liefert unverbindliche Schätzwerte auf Basis Ihrer Eingaben. Die rechtskräftige Rentenhöhe wird erst im Rahmen des offiziellen Anmeldeverfahrens von der Stiftung festgestellt.